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Viele Frauen erleben Gewalt.
Gewalt gegen Frauen ist zum Beispiel:

  • Ein Mann schlägt eine Frau
  • Oder ein Mann sagt schlimme Sachen zu einer Frau
  • Oder ein Mann zwingt eine Frau zum Sex
  • Oder ein Mann fasst eine Frau an, obwohl die Frau das nicht will

Es ist auch Gewalt:

  • Wenn der Mann der Frau verbietet, sich mit anderen Menschen zu treffen
  • Oder die Frau darf nicht mehr alleine raus gehen
  • Oder die Frau muss dem Mann immer sagen, wohin sie geht.

Gewalt in der Familie heißt Häusliche Gewalt.
Gewalt an Frauen ist verboten.
Frauen haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Das steht im Gesetz.

Bei Gewalt kann eine Frau die Polizei rufen. Die Nummer ist 110.
Die Polizei muss kommen. Die Polizei hilft schnell.

Es gibt Frauen-Häuser.
Frauen können in ein Frauen-Haus gehen, wenn sie Gewalt erleben.
Am Tag und in der Nacht. Zu jeder Zeit.
Die Nummer ist 06106 13360

Die Frau kann mit ihren Kindern im Frauen-Haus wohnen.
Sie kann im Frauen-Haus Hilfe bekommen.

Die Mitarbeiterinnen im Frauen-Haus unterstützen die Frau.
Die Mitarbeiterinnen können die Frau beraten:

  • Wie kann die Frau geschützt sein
  • Wie können die Kinder geschützt sein
  • Wie kann das Leben der Frau weitergehen.

Für die Kinder gibt es im Frauen-Haus Angebote.
Kinder brauchen besonderen Schutz.

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Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin / Erziehungswissenschaftlerin für den Kinderbereich mit 30 Stunden  

Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin / Erziehungswissenschaftlerin für den Kinderbereich mit 14 Stunden  

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Anstehende Veranstaltungen

(Mehr Informationen zu den Veranstaltungen über den jeweiligen Link)

 

 

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Pressemitteilungen und Aktionen

https://www.op-online.de/region/rodgau/gewaltpraevention-an-schulen-verein-kann-nur-zwoelf-stunden-anbieten-94207020.html

 

 

 

 

 

Der Verein nimmt gerne Spenden unter IBAN DE20 5065 2124 0005 1900 38, BIC HELADEF1SLS entgegen.

 


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Jahresberichte

(weitere Jahresberichte unter Publikationen)

Jahresbericht 2025

Jahresbericht 2024

Jahresbericht 2023

Jahresbericht 2022